Freie Stellplätze Marzahn

Freie Stellplätze Marzahn

Angebote für Stellplätze und Lagerräume in Berlin-Marzahn

Wir bieten Parkflächen und freie Stellplätze in Marzahn für Pkw, Wohnmobile, Transporter und viele andere Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge.


Bei Lager7 in Berlin können sie neben Lagerraum auch einen Autostellplatz im Freien mieten. Die Parkmöglichkeiten stehen sofort zur Verfügung und sind als Dauerparkplatz geeignet. Unser Stellflächen sind auch als Abstellplatz für abgemeldete Fahrzeuge zu empfehlen. Parken sie ihren Wagen, ihren LKW, ihr Wohnmobil oder ihren Anhänger für eine Zeit bei uns auf einem sicheren, ebenen Gelände. Wir sorgen dafür, dass ihrem lieben, fahrbaren Untersatz nichts zustößt. Wir vermieten ihnen einen Stellplatz ganz individuell nach Bedarf und Größe ihres Fahrzeugs. Wenden sie sich einfach an uns, wir machen ihnen ein günstiges Angebot.

Freie Stellplätze Marzahn

Wenn es ums Parken und Abstellen von betriebsunfähigen Autos geht, sind viele unsicher. Deshalb haben wir hier eine kleine Zusammenfassung für Sie.

Wichtige Infos zur Fahrtüchtigkeit bzw. Betriebsunfähigkeit

Immer noch wissen viele Halter von Fahrzeugen nicht, dass auf öffentlichen Parkplätzen keine Fahrzeuge oder Anhänger, dazu zählt man auch Wohnmobile, usw. abgestellt werden dürfen, die nicht sofort fahrbereit sind, die nicht verkehrssicher sind. Darunter fallen alle Fahrzeuge ohne gültige Anmeldung bzw. abgemeldete Autos ohne Kennzeichen und/oder ohne gültige Hauptuntersuchung. Denn bei diesen kann keine Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Ebenso gilt dieses Verbot für Fahrzeuge, die wegen einem schweren Kfz-Schaden nicht fahrbereit sind, wenn der Schaden nicht durch eine schnelle Notreparatur vor Ort behoben werden kann. Wer betriebsunfähige Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen (Parkplätze gehören dazu) abstellt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen. Im Zweifel wird das Fahrzeug auf Kosten das Halters abgeschleppt, wenn nach polizeilicher Begutachtung eine Behinderung festgestellt wurde.

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die wegen einer Panne oder einem Unfall liegen geblieben sind.

Diese Infos sind lediglich eine Zusammenfassung zur allgemeinen Information und ersetzen keinen rechtlichen Beistand. Rechtliche Grundlage liefert die StVO.